Es fanden sich bald genug Reiselustige um einen Verein zu gründen. Der erste Anlauf im Engel in Oberentfelden wurde nach einer Überarbeitung im Rössli in Aarau als Statuten gut geheissen und das Projekt startete durch:
24. März,
Generalversammlung, Rössli, Aarau
Der
Vorschuss von 100 Mitgliedern gibt eine Summe von 10'000 Franken; mit diesem
Gelde werden alsdann ein Jahr vorher 20 bis 25 vertraute Arbeiter, die für das
Unternehmen die nöthigen Eigenschaften besitzen, nach Amerika geschickt, auf
dass sie in einer fruchtbaren, gesunden, gut gelegenen Gegend, für den Anfang
etwa 1200 bis 1500 Jucharten Land ankaufen, so viel als möglich davon urbar
machen und anpflanzen, den Winter über Holz zuhauen, dass den Sommer durch ein
Haus zur Not für die nachkommende Gesllschaft könnte erbaut werden und das
nötige Werkzeug und Vieh anschaffen
Der
amerikanische Landbauer hat nicht die Hälfte Mühe, Pfere, Kühe, Schafe und
Schweine lässt er, ohne sie zu füttern, den ganzen Sommer herumlaufen und an
Heu für den Winter hat er wieder keinen Mangel... Die Acker geben Korn zu Mehl
und Brot und Gemüse, die Viehherden liefern Fleisch, Milch, Butter und Wolle,
Spinnen und Weben kann man selbst
Sobald der
Landbau erträglich genug ist, die Gesellschaft gehörig zu ernähren, wird man
sich sogleich auf den Betrieb der andern Gewerbe verlegen und würde Stiefel,
Schuhe, Kleider, Werkzeug, Möbel etc. verfertigen, und was man nicht selbst
nötig hätte, verkaufen und von diesem Geld dann anderes einkaufen, was man
nicht produzieren könnte
Mutmassliche
Kostenberechnung
Von Basel
bis Havre die Reise zu 20 Tage,
per Tag zu
1 Franken pro Kopf 20.-
die
Überfahrtskosten zu 30 Tage
per Tag zu
7 Batzen 21.-
Schifffsgebühr 25.-
Summa 56.-
Aus den
Reiseregeln:
Es soll
sich jedes Mitglied für wenigstens auf zwei Jahre mit hinlänglich starken
Kleidern versehen, besonders mit 2 bis 3 Paar guten Schuhen oder Stiefeln, 6
bis 10 Hemden, einem Strohhut mit breitem Rand, wenigstens einem Überhemd usw.
Wer Waffen
besitzt, soll sie mitnehmen, besonders Doppelflinten und Stutzer.
Wer
Handwerkszeug hat, das nicht zu schwer oder zu umfangreich ist, nehme dasselbe
mit, als Äxte, Beile, Sägen, Hobel, Reuthausen, schustermechanische und
sonstige unentbehrliche Werkzeuge mehr, Ackergerätschaften nicht, weil diese in
Amerika viel vollkommener sind als hier, ausgenommen Spaten und Sensen.
Hinlängliches Bettzeug, als Matratzen, Unter- und Überdecken, Leintücher und
Anzüge, jedoch nicht zu viel von diesen des Raumes wegen; ferner für jede
Person einen zinnernen oder blechernen Teller, Messer, Löffel und Gabel,
irdenes oder Glasgeschirr der Zerbrechlichkeit wegen nicht.. Für die Kinder
zinnerne oder blecherne Nachttöpfe, Waschgeschirr und dergleichen. Wer hier
kein eigenes Bett hat, der kauft sich am Seehafen eine wollene Decke und eine
Strohmatratze, die immer vorrätig und billig sind....
Von hier
kann man mitnehmen, sauber gedörrte Kirschen. Zwetschgen, beschnittene Äpfel,
Käse, schabziger, Kirschenwasser, geräuchertes Fleisch, Schinken und Würste,
auch eingesottene Butter....
Die übrigen
Lebensmittel, als eingesalzenes Fleisch, Zwieback, Mehl, Reis, Gerste,
Hafergrütze, Erdäpfel, Eier, Tee, Zucker, Sirup, Wein, Branntwein, Essig und
dergleichen werden in Havre gekauft...
Ferner muss
ein Auswanderer mit den nötigen Schriften und Pässen versehen sein.
Aus der
Allgemeinen Ordnung:
1) Das Grundgesetz
der Gesellschaft, das nicht abgeändert werden darf, ist allgemeine
Gütergemeinschaft, so dass keiner, komme was wolle, Herr oder Eigentümer der
Kolonie ist, sondern sie und was zu ihr gehört, ist Eigentum sämtlicher
Mitglieder der Gesellschaft als solche.
Art 1 Es soll eine Kolonie, Neuhelvetia, im
Staate Missouri in Nordamerika gegründet werden, woran jede rechtschaffene,
friedliebende, uneigennützige Person, welchen Standes, Geschlechtes, Glaubens
oder Landeskind sie sei, mit oder ohne Familie Theilnehmer werden kann.
kein
Stand und keine Arbeit hat einen Vorzug über andere...
jedes
Mitglied, männlich oder weiblich, sobald es erwachsen, gesund und stark genug,
ist verpflichtet, ein in seinem Fache bestimmtes Tagwerk zu verrichten,
widrigenfalls es keinen Anspruch auf Nahrung und Kleidung machen kann
Religionsspöttereien,
Sektiererei und Proselitenmacherei werden nicht geduldet; es glaube jeder, was
er will und lasse hinwieder andern ihren Glauben ungestört. Unmoralische,
widerspenstige, streit- und zanksüchtige Personen werden von der Gesellschaft
ausgestossen.
Will einer
etwas haben ,das nicht jedem Mitglied der Gesellschaft zukommt, z. B. eine Uhr,
ein Messer, ein Päckchen Tabak usw. so geht er mit dem Arbeitsbuch ins Magazin,
wenn er genug vorrätige Arbeitsstunden hat (auf Borg wird nichts gegeben), und
kauft was er braucht z.B eine Uhr hat einen Wert von 100 Arbeitsstunden, ein Messer
einen von 6 und ein Päckchen Tabak von 1 Stunde
Der erste
Anfang mag etwas schwer sein, auf Arbeit und Entbehrung kann sich jeder gefasst
machen, denn in Amerika fliegen einem so wenig die gebratenen Tauben ins Maul
als in Europa.
Aus den
Statuten des Vereines:
Art 2
Um dem
Wucher und der Habsucht alle Mittel und Wege abzuschneiden ... wird ausser dem
auswärtigen Handel, in der Kolonie der Gebrauch des Geldes unter den Migliedern
nicht gestattet...
Art 17
Es soll die
sorgfältige Pflege für Kranke, Gebrechliche, Altersschwache, Waisen und Kinder
stattfinden.
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